Es werden keine Tages- oder Monatskarten ausgegeben, sondern nur Jahreskarten.

Die Jahreskarten erhalten Sie ausschließlich beim Fischereipächter,
Herrn Marko Karg aus Köln.

Herrn Karg erreichen Sie unter Handy-Nr. 0172-6403730
Weitere Infos finden Sie unter
www.fliegenfischen-eifelrur.de




Neben dem Erlaubnisschein ist grundsätzlich ein Fischereischein erforderlich.

Untermaßige und in der Schonzeit gefangene Fische sind sofort schonend zurückzusetzen. Alle dem Gewässer entnommenen Fische sind in eine Fangstatistik einzutragen. Bei Verstößen gegen o.g. Bestimmungen kann der Erlaubnisschein ersatzlos eingezogen und Gewässersperre verhängt werden.

Sonstige Bestimmungen:

Es ist Pflicht eines jeden Anglers, sich vorher selbst über die genauen Fischereigrenzen zu informieren.
Das Angeln ist nur Inhabern von Fischereischeinen erlaubt.
Sie sind auf Verlangen den Fischereiaufsehern, den Polizeibeamten und den Beauftragten der Ordnungsbehörden vorzulegen.
Verboten ist das Einbringen von Fischnahrung, also auch das Anfüttern. Der Angelplatz ist sauber zu halten.

Die Äsche ist bis auf Widerruf ganzjährig geschont.

Kleinfische gem. § 1 LFO-NRW - ganzjährige Schonzeit

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